Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit
- einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit
einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist - einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg
18 Jahre
Keine andere Klasse ist Voraussetzung
Klasse A beschränkt ist unbefristet gültig.
Klasse A1 und M
Grundausbildung plus 12 Sonderfahrten (5 Überland-, 4 Autobahn-, 3 Nachtfahrten)
6 Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters
Anmeldung in der Fahrschule vorher bereits möglich
3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
1 Monat vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters
Sobald der Führerscheinantrag alle Behörden durchlaufen hat wird ein Prüfauftrag an den TÜV daraus. Danach ist dieser Antrag ein Jahr gültig. Nach bestandener theoretischer Prüfung läuft dieses eine Jahr wieder von vorne. Es gibt also keine Notwendigkeit für ein „Stressprogramm“. Natürlich ist es effektiver, die Ausbildung kompakt zu erledigen! Sprich mit uns über Dein individuelles Timing!
Motorradstiefel
Hose und Jacke mit Protektoren
Handschuhe
Helm