Deine Fahrschule in Alzey, Saulheim, Wallertheim und Wörrstadt

Klasse AM

50 cm³ – 45 km/h
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Mindestalter

15 Jahre

Voraussetzung

Auflage

Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf. Dies wird durch die Schlüsselzahl 195 im Führerschein vermerkt. Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Befristung

Klasse AM ist unbefristet gültig

Einschluss

Theoretische Ausbildung
  • 12 x 90 Minuten Basiswissen für alle Klassen
  • Lektion 1-12 plus 2 x 90 Minuten Klassenspezifischer
    Stoff für Zweiradfahrer
Praktische Ausbildung

Grundausbildung – keine Sonderfahrten

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge

  • "Roller"
  • der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L60 vom 2.3.2013, S. 52)

Dreirädrige Kleinkrafträder

  • der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L60 vom 2.3.2013, S. 52)

Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge

  • der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L60 vom 2.3.2013, S. 52)

Zu beachtende Fristen für alle
führerschein-klassen
Antragstellung

6 Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters

Anmeldung in der Fahrschule vorher bereits möglich

Theoretische Prüfung

3 Monate vor Erreichen des Mindestalters

Praktische Prüfung

1 Monat vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters

Sonstiges

Sobald der Führerscheinantrag alle Behörden durchlaufen hat wird ein Prüfauftrag an den TÜV daraus. Danach ist dieser Antrag ein Jahr gültig. Nach bestandener theoretischer Prüfung läuft dieses eine Jahr wieder von vorne. Es gibt also keine Notwendigkeit für ein „Stressprogramm“. Natürlich ist es effektiver, die Ausbildung kompakt zu erledigen! Sprich mit uns über Dein individuelles Timing!

Für alle Zweiradausbildungen gilt
Schutzkleidung ist zwingend notwendig!

Motorradstiefel

Hose und Jacke mit Protektoren

Handschuhe

Helm