Motorradfahren mit Klasse B Führerschein ab 01.01.2020
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt - das entspricht der Klasse A1.
Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens 9 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten, die sich wie
folgt aufteilt:
- Theoretische Schulung mindestens 4 Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten - entspricht dem klassenspezifischen Zusatzstoff für die Motorradklassen.
- Praktische Schulung mindestens 5 Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten, ebenfalls mit vorgeschriebenem Ausbildungsinhalt.
Erfolgreiche Teilnahme heißt:
- der Teilnehmer hat während der fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeit und Verhaltensweisen zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 unter Beweis zu stellen. Nach Abschluss der Fahrerschulung stellt die Fahrschule eine Bescheinigung aus. Mit dieser wird die Schlüsselzahl B 196 bei der Führerscheinstelle (Kreisverwaltung) in die Fahrerlaubnis eingetragen. Eine theoretische oder praktische Prüfung beim TÜV findet nicht statt.