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Klasse B 196

Motorradfahren mit Klasse B Führerschein ab 01.01.2020
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Mindestalter

25 Jahre

Voraussetzung

Vorbesitzer Klasse B seit mindestens 5 Jahren.

Auflage

Spezielle Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 (gemäß Anlage 7b der FeV)

Befristung

Einschluss

Theoretische Ausbildung

mindestens 4 Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten - entspricht dem klassenspezifischen Zusatzstoff für die Motorradklassen.

Praktische Ausbildung

mindestens 5 Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten, ebenfalls mit vorgeschriebenem Ausbildungsinhalt.

Motorradfahren mit Klasse B Führerschein ab 01.01.2020

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt - das entspricht der Klasse A1.

Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens 9 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten, die sich wie
folgt aufteilt:

  • Theoretische Schulung mindestens 4 Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten - entspricht dem klassenspezifischen Zusatzstoff für die Motorradklassen.
  • Praktische Schulung mindestens 5 Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten, ebenfalls mit vorgeschriebenem Ausbildungsinhalt.

Erfolgreiche Teilnahme heißt:

  • der Teilnehmer hat während der fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeit und Verhaltensweisen zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 unter Beweis zu stellen. Nach Abschluss der Fahrerschulung stellt die Fahrschule eine Bescheinigung aus. Mit dieser wird die Schlüsselzahl B 196 bei der Führerscheinstelle (Kreisverwaltung) in die Fahrerlaubnis eingetragen. Eine theoretische oder praktische Prüfung beim TÜV findet nicht statt.

Zu beachtende Fristen für alle
führerschein-klassen
Antragstellung

6 Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters

Anmeldung in der Fahrschule vorher bereits möglich

Theoretische Prüfung

3 Monate vor Erreichen des Mindestalters

Praktische Prüfung

1 Monat vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters

Sonstiges

Sobald der Führerscheinantrag alle Behörden durchlaufen hat wird ein Prüfauftrag an den TÜV daraus. Danach ist dieser Antrag ein Jahr gültig. Nach bestandener theoretischer Prüfung läuft dieses eine Jahr wieder von vorne. Es gibt also keine Notwendigkeit für ein „Stressprogramm“. Natürlich ist es effektiver, die Ausbildung kompakt zu erledigen! Sprich mit uns über Dein individuelles Timing!

Für alle Zweiradausbildungen gilt
Schutzkleidung ist zwingend notwendig!

Motorradstiefel

Hose und Jacke mit Protektoren

Handschuhe

Helm