Deine Fahrschule in Alzey, Saulheim, Wallertheim und Wörrstadt

Klasse B 197

Automatikregelung
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Mindestalter

18 Jahre (17 Jahre bei begleitendem Fahren mit 17)

Voraussetzung

Auflage

Befristung

Klasse B 197 ist unbefristet gültig

Einschluss

Klasse L und M

Theoretische Ausbildung
Praktische Ausbildung

Grundsätzlich war es schon immer möglich, die Ausbildung und auch die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug zu absolvieren. Ein großer Vorteil einer Automatikausbildung liegt darin, dass das manuelle Schalten und Kuppeln entfällt. Vielen Fahranfängern fällt das Lernen auf einem Automatikfahrzeug wesentlich leichter.


Bisher gibt es jedoch einen entscheidenden Nachteil. Im Führerschein wird die europäische Schlüsselzahl 78 eingetragen. Die Schlüsselzahl reduziert den Führerschein ausschließlich auf Automatikfahrzeuge. Schaltwagen dürfen nicht gefahren werden. Das "Loswerden" der Schlüsselzahl 78 war bisher nur mit dem erneuten Ablegen einer praktischen Fahrprüfung mit einem Schaltwagen möglich. Dies hat sich nun ab dem 01.04.2021 geändert.


Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:

  • 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen
  • Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen und Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule.
  • Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78).
  • Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden.
  • Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden.
  • Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen wie z. B. Klasse BE, C oder C1 für diese Klassen eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden.
  • Die Klasse B197 bewirkt somit keine automatische Einschränkungsbefreiung auf aufbauende Erweiterungsklassen.
  • Hier ist Vorsicht bei der Antragstellung und klare Absprache mit der Fahrschule geboten! Sonst könnte es z. B. passieren, dass ein Fahrerlaubnisbewerber die Klasse B-197 und die Klasse BE-78 erhält!

Zu beachtende Fristen für alle
führerschein-klassen
Antragstellung

6 Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters

Anmeldung in der Fahrschule vorher bereits möglich

Theoretische Prüfung

3 Monate vor Erreichen des Mindestalters

Praktische Prüfung

1 Monat vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters

Sonstiges

Sobald der Führerscheinantrag alle Behörden durchlaufen hat wird ein Prüfauftrag an den TÜV daraus. Danach ist dieser Antrag ein Jahr gültig. Nach bestandener theoretischer Prüfung läuft dieses eine Jahr wieder von vorne. Es gibt also keine Notwendigkeit für ein „Stressprogramm“. Natürlich ist es effektiver, die Ausbildung kompakt zu erledigen! Sprich mit uns über Dein individuelles Timing!

Für alle Zweiradausbildungen gilt
Schutzkleidung ist zwingend notwendig!

Motorradstiefel

Hose und Jacke mit Protektoren

Handschuhe

Helm