Klasse B mit Schlüsselzahl 96
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
- einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen
Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als
4250 kg - Hinweis: Der Erwerb der Berechtigung durch eine Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durch eine Fahrschule bzw. einen Fahrlehrer.