Deine Fahrschule in Alzey, Saulheim, Wallertheim und Wörrstadt

Klasse B

Kraftfahrzeuge
JETZT ANMELDEN
Mindestalter

18 Jahre (17 Jahre bei begleitendem Fahren mit 17 )

Voraussetzung

Auflage

Befristung

Klasse B ist unbefristet gültig

Einschluss

Klasse L und AM

Theoretische Ausbildung
  • Bei Ersterwerb 12 x 90 Minuten Basiswissen plus 4 x 90 Minuten klassenspezifischer Stoff für Zweiradfahrer
  • Bei Vorbesitz nur 6 x 90 Minuten Basiswissen plus 4 x 90 Minuten klassenspezifischer Stoff für Zweiradfahrer
Praktische Ausbildung

Grundausbildung plus 12 Sonderfahrten (5 Überland-, 4 Autobahn-, 3 Nachtfahrten)

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.

Zu beachtende Fristen für alle
führerschein-klassen
Antragstellung

6 Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters

Anmeldung in der Fahrschule vorher bereits möglich

Theoretische Prüfung

3 Monate vor Erreichen des Mindestalters

Praktische Prüfung

1 Monat vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters

Sonstiges

Sobald der Führerscheinantrag alle Behörden durchlaufen hat wird ein Prüfauftrag an den TÜV daraus. Danach ist dieser Antrag ein Jahr gültig. Nach bestandener theoretischer Prüfung läuft dieses eine Jahr wieder von vorne. Es gibt also keine Notwendigkeit für ein „Stressprogramm“. Natürlich ist es effektiver, die Ausbildung kompakt zu erledigen! Sprich mit uns über Dein individuelles Timing!

Für alle Zweiradausbildungen gilt
Schutzkleidung ist zwingend notwendig!

Motorradstiefel

Hose und Jacke mit Protektoren

Handschuhe

Helm